Begriffsdefinition "Paraphilie"
„Paraphilie“ heißt übersetzt die „danebenliegende Liebe“. Konkret meint man damit besondere sexuelle Bedürfnisse, Phantasien oder Verhaltensweisen, die in der Sexualmedizin als Störungen der sexuellen Praeferenz klassifiziert werden.
Nach DSM IV und ICD-10 sind Paraphilien "intensive sexuell erregende Phantasien, sexuell dranghafte Bedürfnisse oder Verhaltensweisen, die über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten bestehen müssen". (Kriterium A). Sie können sich beziehen:
1. auf nichtmenschliche Objekte (Fetischismus, Sodomie)
2. auf Leiden oder Demütigung, Schmerz oder Erniedrigung seines Partners oder seiner selbst (Masochismus, Sadismus),
3. auf Kinder (Pädophilie) oder nicht einwilligende oder nicht einwilligungsfähige Personen. (Aus Beier, Bosinski, Loewit: Sexualmedizin)
Das Kriterium B sagt aus, "dass das Verhalten oder die dranghaften Bedürfnisse in klinisch bedeutsamer Weise zu Leiden oder Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen führen müssen".
Paraphiler Erregungsmuster sind mit großer Wahrscheinlichkeit die Folge einer fehlgeleiteten psychosexuellen Entwicklung. Sie gelten nach der Pubertät als unveränderbar. Generell lassen sich bei sexuellen Praeferenzen Haupt- und Nebenströmungen unterscheiden. Hier liegt auch die Chance für eine Therapie!
Die Paraphilie als Störung der sexuellen Praeferenz ist nicht primär ein strafbares Delikt, denn Gedanken sind frei und die Veranlagungen per se können, da sie ja schuldlos aquiriert wurden, kein schuldhaftes Verhalten sein. Strafbares Verhalten liegt dann vor, wenn das Selbstbestimmungsrecht verletzt wird oder durch die sexuelle Handlung jemand zu Schaden kommt. Paedophilie darf daher niemals praktiziert werden, weil der potenzielle Partner (das Kind) nicht selbstbestimmungsfähig ist!