5.8 Toucheurismus
Das Interesse eines Toucheurs besteht in der Berührung fremder Personen in der Öffentlichkeit. Er macht dies mit dem Zweck, seine Chancen für weiterführende Sexualität zu erkunden.
Für seine touscheuristischen Handlungen benützt der Täter üblicherweise die Öffentlichkeit, wohl in der Hoffnung damit eine offene Abwehhandlung unmöglich zu machen. Im österreichischen Sprachgesprauch könnte man den Toucheurismus am besten mit dem weit verbreiteten „Grapschen“ vergleichen, sofern es sich bei den Berührten um fremde Personen handelt. Dies schliesst auch den berühmten Klaps auf den Po ein, der möglicherweise unter Alkoholeinfluss und in ausgelassener Stimmung schon machem Bürger seine Unbescholtenheit gekostet hat.
Denn selbstverständlich stellt auch die Berührung fremder Personen ohne deren Einwilligung einen sexuellen Übergriff dar und kann daher nach dem Sexualstrafrecht bestraft werden.
De Berliner Männerstudie nennt folgende Zahlen: für etwa 3% aller Männer dienen toucheuristische Handlungen als Inhalt ihrer Sexualphantasien bei Masrurbation oder Sexualität, ebenso viele setzen dieses paraphile Erregungsmuster in die Tat um.
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