5.5 Voyeurismus
Definition
Unter Voyeurismus versteht man sexuelle Handlungen, deren Hauptinteresse in der Beobachtung meist Fremder in Intimsituationen zu finden ist. Sexuelle Kontakte mit der beobachteten Person sind meist nicht beabsichtigt.
Beschreibung
Wer steigt auf Bäume und Leitern, überwindet grosse Hindernisse, bringt sich dadurch auch in Gefahr, benützt teure Teleskope um andere Menschen in intimen Situationen zu beobachten? Der Voyeur!
Für ihn ist die Tat das eigentlich Erregende, das Erreichen des eigenen Orgasmus Nebensache. Diese Beschreibeung schränkt den Voyeurismus bereits ganz massgeblich ein, denn die blosse Erkenntnis Nacktheit oder sexuelle Handlungen als erregend zu empfinden, erfüllt nicht den Tatbestand des Voyeurismus. Das Schauen ist ein fixer Bestandteil jeder Anbahnung sexueller Kontakte, üblicherweise und im Gegensatz zum Voyeurismus bleibt es dann aber nicht dabei.
Die Grundlage für diese Form der Paraphilie ist einmal mehr eine gestörte sexuelle Entwicklung. Der Täter ist fixiert auf diese frühe Stufe der Sexualität und unfähig, weitere Aktivitäten zu setzen. Die Tat des Schauens ist bereits die Sexualität des Voyeurs, meistens wird dabei auch masturbiert.
Selbstverständlich ist auch Voyeurismus eine sexuelle Praktik, die unter das Sexualstrafrecht fällt. Er verletzt die Intimsphäre eines Menschen ohne dessen Einwilligung und ist daher eine strafbare Handlung.
Häufigkeit
Die Berliner Männerstudie kommt zu dem Ergebnis, dass etwa 30% aller Männer voyeuristische Begleitphantasien für Sexualität oder Masturbation nutzen, etwa 17% voyeuristische Erregungsmuster in die Tat umsetzen. Auch der Voyeurismus im Sinne der Definition scheint ein primär männliches Phaenomen zu sein.
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